Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen für Übersetzungsaufträge

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

1. Das Übersetzungsbüro für Fachübersetzungen und technische Übersetzungen TECH-TEXT erbringt Übersetzungsleistungen im Bereich des Dolmetschens und schriftlicher Übersetzungen sowie sonstiger verwandter Leistungen (Redaktion und Sprachkorrektur, Überprüfung der Richtigkeit des Textes/der Übersetzung, Beglaubigung des Übersetzungstextes durch eine vereidigte Übersetzerin/einen vereidigten Übersetzer, Bearbeitung, Lokalisierung etc.).

2. Die Leistungen von TECH-TEXT werden gemäß den Geschäftsbedingungen erbracht.

3. Diese Geschäftsbedingungen gelten seit dem 1. Oktober 2015.

§ 2 Aufträge

1. Das Übersetzungsbüro TECH-TEXT stellt einen Kostenvoranschlag für die Übersetzung auf. Dieser wird dem Auftraggeber jeweils vor Beginn der Auftragsausführung mitgeteilt. Das Übersetzungsbüro beginnt mit der Ausführung des Auftrags nach Erhalt einer schriftlichen Bestätigung des Kostenvoranschlags durch den Auftraggeber. Die Bestätigung kann persönlich oder elektronisch erfolgen. Diese gilt zugleich als Kenntnisnahme der Geschäftsbedingungen und als Einverständniserklärung des Auftraggebers.

2. Bei den Auftraggebern, mit denen das Übersetzungsbüro TECH-TEXT einen Vertrag über die Zusammenarbeit geschlossen hat, wird mit der Ausführung des Auftrags begonnen, nachdem TECH-TEXT Materialien zur Übersetzung samt den hierzu erforderlichen Informationen erhalten hat, d.h. mit der Zielsprache, der Abwicklungsfrist und anderen Informationen je nach dem konkreten Fall.

§ 3 Grundsätze bei der Anfertigung von schriftlichen, nicht beglaubigten Übersetzungen

1. Die Voraussetzung für den Beginn mit der Ausführung des Auftrags über eine schriftliche, nicht beglaubigte Übersetzung ist das Ausgangsmaterial: ein Dokument (Ausdruck), ein Scan oder eine Datei (im pdf-, jpg- Format oder in einem analogen Format).

2. Nach Erhalt der zu übersetzenden Materialien nimmt TECH-TEXT eine vorläufige Einschätzung des Volumens der Übersetzung vor. Auf dieser Grundlage sowie auf der Grundlage des durch den Auftraggeber angegebenen gewünschten Ausführungstermins nennt es in Absprache mit dem Auftraggeber die Bearbeitungszeit.

3. Die Grundlage für die vorläufige Einschätzung des Volumens der schriftlichen, nicht beglaubigten Übersetzung bildet die Anzahl der Verrechnungsseiten im Quellentext, sofern das Dokument in elektronischer Form, im Textformat (z.B. MS Word) überliefert wurde. In sonstigen Fällen (Fax, Scans der Dokumente, handschriftliches Dokument etc.) wird die vorläufige Einschätzung des Volumens der schriftlichen, nicht beglaubigten Übersetzung schätzungsweise vorgenommen.

4. Die endgültige Abrechnung des Übersetzungsauftrags erfolgt anhand der Anzahl der Seiten des Zieltextes, es sei denn, in einem konkreten Fall wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestimmt. Eine Verrechnungsseite zählt 1800 Zeichen, einschließlich Leerzeichen. Das Volumen der Übersetzung wird nach oben auf 0,5 Verrechnungsseiten aufgerundet.

5. Aufträge mit schriftlichen, nicht beglaubigten Übersetzungen in der normalen Bearbeitungszeit, ohne Angabe der Ausführungsuhrzeit im Auftrag, werden an den Auftraggeber bis 17:00 Uhr am Tag, der als Termin der Ausführung des Auftrags bestimmt wurde, übermittelt, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Der Termin der Ausführung eines Auftrags, der nach 15:00 Uhr angenommen wurde, wird ab 9:00 Uhr des nächsten Werktages gerechnet.

6. Das Übersetzungsbüro TECH-TEXT erbringt nicht beglaubigte schriftliche Übersetzungsleistungen in folgenden Bearbeitungszeiträumen:
STANDARD-Modus: bis zu 7 Übersetzungsseiten pro Arbeitstag. Der Betrag pro Seite wird je nach Art und Typ des Textes sowie nach deren Menge bestimmt.
DRINGEND-Modus: über 8 bis 14 Übersetzungsseiten pro Arbeitstag (Standardbetrag + 50%)
EXPRESS-Modus: über 14 Übersetzungsseiten pro Arbeitstag oder wenn die Ubersetzung für denselben Arbeitstag vorbereitet werden soll, an dem es beauftragt wurde (Standardbetrag +100%).

7. Die Firma TECH-TEXT legt den größten Wert darauf, dass der übersetzte Text eine wortgetreue Übersetzung des Originaltextes ist. Im Schnell- und/oder Expressverfahren erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass Fehler wegen fehlender Zeit für eine eingehende Analyse und eine detaillierte Überprüfung des übersetzten Textes vorkommen können.

8. TECH-TEXT übergibt dem Auftraggeber den übersetzten Text als Datei im Word-, Excel- oder PowerPoint-Format. Den privaten Kunden wird die Übersetzung nach Bezahlung der Dienstleistung übergeben. Bei einer Zahlung per Überweisung muss der Betrag vor Abholung der Übersetzung auf dem Konto des Übersetzungsbüros TECH-TEXT eingehen. Bei Firmen-Kunden wird die Übersetzung per E-Mail abgesendet. Mit der Übersetzung übersendet TECH-TEXT ebenfalls per E-Mail auch eine Rechnung für die erbrachte Leistung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen, es sei denn, es wird für einen konkreten Auftrag etwas anderes vereinbart.

9. Bei Übersetzungen im Schnell- oder Expressverfahren behält sich das Übersetzungsbüro TECH-TEXT das Recht vor, den Text an mehrere ÜbersetzerInnen aufzuteilen. Daraus können Abweichungen bei der angewandten Terminologie resultieren.

10. Sollten die zu übersetzenden Dateien vom Auftraggeber Zeichnungen, Schemas, Diagramme etc. enthalten, die der Auftraggeber nicht in einer editierbaren elektronischen Form übergeben hat, ist TECH-TEXT nicht verpflichtet, diese Elemente in der Übersetzung widerzuspiegeln. TECH-TEXT wird in Absprache mit dem Auftraggeber vereinbaren, wie die Zeichnungen, Schemas, Diagramme etc. in der Übersetzung berücksichtigt werden sollten, um die einzelnen Abschnitte der Übersetzung den entsprechenden Abschnitten in Form von Zeichnungen, Schemas, Diagramme etc. oder deren Teile eindeutig zuzuordnen. Das Übersetzungsbüro TECH-TEXT kann das Layout und die Formatierung des vom Auftraggeber gelieferten Originals beibehalten. Dies gilt jedoch als eine zusätzliche Leistung und wird nach Absprache individuell berechnet.

11. Alle nicht beglaubigten Übersetzungen werden archiviert und vom Übersetzungsbüro TECH-TEXT 6 Monate lang aufbewahrt.

§ 4 Grundsätze bei der Anfertigung von schriftlichen beglaubigten Übersetzungen

1. Bei beglaubigten Übersetzungen hat der Auftraggeber außer der Übergabe des zu übersetzenden Textes in Form eines Ausdrucks, Scans oder einer Datei auch das Original des Dokumentes vor Beginn der Übersetzungsarbeit oder bei der Abholung der Übersetzung vorzulegen. Das Übersetzungsbüro TECH-TEXT übernimmt auch beglaubigte Übersetzungen von einer Kopie des Dokumentes. In einem solchen Fall wird in der Übersetzung vermerkt, dass diese von einer Kopie angefertigt wurde.

2. Nach Erhalt des zu übersetzenden Textes nimmt TECH-TEXT eine vorläufige Einschätzung des Volumens der Übersetzung vor. Auf dieser Grundlage spricht es mit dem Auftraggeber die Bearbeitungszeit ab.

3. Die Grundlage für die Einschätzung des Volumens der schriftlichen, beglaubigten Übersetzung bildet die Anzahl der Verrechnungsseiten im Zieltext – in dem Übersetzungstext. Eine Verrechnungsseite zählt 1125 Zeichen, einschließlich Leerzeichen. Das Volumen der Übersetzung wird nach oben auf eine volle Verrechnungsseite der beglaubigten Übersetzung aufgerundet.

7. Das Übersetzungsbüro TECH-TEXT erbringt beglaubigte schriftliche Übersetzungsleistungen in folgenden Bearbeitungszeiträumen:
STANDARD-Modus: bis zu 7 Übersetzungsseiten pro Arbeitstag. Der Betrag pro Seite wird je nach Art und Typ des Textes sowie nach deren Menge bestimmt.
DRINGEND-Modus: über 8 bis 14 Übersetzungsseiten pro Arbeitstag (Standardbetrag + 50%)
EXPRESS-Modus: über 14 Übersetzungsseiten pro Arbeitstag oder wenn die Ubersetzung für denselben Arbeitstag vorbereitet werden soll, an dem es beauftragt wurde (Standardbetrag +100%).

8. Bei beglaubigten Übersetzungen wird die Übersetzung dem Auftraggeber in Form eines Ausdrucks in einem Exemplar übergeben. Auf Wunsch des Auftraggebers kann TECH-TEXT gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 20% des Preises der Übersetzung mehrere Exemplare der beglaubigten Übersetzung anfertigen. Bestellt der Auftraggeber eine zusätzliche Kopie der beglaubigten Übersetzung nach Ablauf von sieben Tagen nach Anfertigung der Übersetzung, wird ein solches zusätzliches Exemplar als Abschrift betrachtet und der Preis beträgt dann 50% des Übersetzungspreises.

9. Die beglaubigte Übersetzung wird vom Auftraggeber persönlich am Sitz des Übersetzungsbüros TECH-TEXT abgeholt. Das Übersetzungsbüro TECH-TEXT kann die Übersetzung auf Wunsch des Auftraggebers per Post oder per Kurier übersenden. Der Auftraggeber trägt dann sämtliche Versandkosten.

10. Aufträge über schriftliche, beglaubigte Übersetzungen, die in der normalen Bearbeitungszeit ohne Angabe der Uhrzeit der Abwicklung im Auftrag ausgeführt werden, werden dem Auftraggeber bis 17:00 Uhr am Tag, der als Termin der Auftragsabwicklung bestimmt wurde, übergeben, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Die Abwicklungsfrist für einen Auftrag, der nach 15:00 Uhr angenommen wurde, wird ab 9:00 Uhr des nächsten Werktages gerechnet.

§ 5 Grundsätze beim mündlichen Dolmetschen

1. Bei der Auftragserteilung einer mündlichen Übersetzungsleistung hat der Auftraggeber TECH-TEXT folgende Informationen anzugeben: Thema der Übersetzung, Charakter des Treffens/des Events, Programm, Anzahl der Zuhörer/Teilnehmer, Texte der gehaltenen Reden/Referate/Auftritte, Ort des Dolmetschens, geschätzte Dauer. Bei mündlichen Fachübersetzungen übermittelt der Auftraggeber TECH-TEXT nach Möglichkeit Materialien, die der Übersetzerin/dem Übersetzer bei der Vorbereitung für das Dolmetschen behilflich sein werden. Dies hat spätestens 3 Werktage vor dem Tag des Beginns der Auftragsabwicklung zu erfolgen.

2. Die minimale Abrechnungseinheit bei mündlichen Übersetzungsleistungen bildet ein 4-Stunden-Block. Der minimale Satz für das Dolmetschen an einem Tag entspricht dem Satz für den 4-Stunden-Block. Jede angefangene Stunde des Dolmetschens wird als eine volle Stunde gerechnet. Beim Dolmetschen, das einige Tage dauert, ist eine Abrechnung nach Stunden zulässig.

3. Am Simultandolmetschen, auch als Kabinen- oder Konferenzdolmetschen genannt, nehmen immer zwei ÜbersetzerInnen teil. In Ausnahmefällen und wenn die Dauer des Dolmetschens zwei Stunden nicht überschreitet, kann TECH-TEXT in Absprache mit dem Auftraggeber und der Übersetzerin/dem Übersetzer darüber entscheiden, dass bei dem Auftrag nur eine Übersetzerin/ein Übersetzer eingesetzt wird.

4. Überschreitet die Dauer des mündlichen Dolmetschens an einem Tag acht Stunden, wird der Satz für zusätzliche Arbeitsstunden der Übersetzerin/des Übersetzers zwischen TECH-TEXT und dem Auftraggeber individuell vereinbart. Beim Dolmetschen, das an demselben Tag ausgeführt wird, an welchem es in Auftrag gegeben wurde, sowie beim Dolmetschen, das nach 18:00 Uhr und am Samstag, Sonntag oder an anderen gesetzlich arbeitsfreien Tagen ausgeführt wird, wird der Satz für das Dolmetschen zwischen TECH-TEXT und dem Auftraggeber individuell vereinbart. Die Arbeitszeit der Übersetzerin/des Übersetzers wird ab der Uhrzeit gerechnet, für welche sie/er verabredet war und am Ort der Ausführung der Übersetzung erschienen ist, bis zur Uhrzeit, wann das Treffen oder das Event beendet wurde, die zuvor im Auftrag bestimmt war, bzw. bis zum Zeitpunkt, wann der Auftraggeber sie/ihn von der Ausführung der Pflichten freigestellt hat. Pausen, die für die Teilnehmer der Konferenz, des Treffens oder des Events vorgesehen sind, gelten auch als Pausen für die Übersetzerin/den Übersetzer und werden als deren/dessen Arbeitszeit abgerechnet.

5. Das Übersetzungsbüro TECH-TEXT bietet auch das Dolmetschen außerhalb von Warschau an. In einem solchen Fall fallen außer der Kosten des Dolmetschens selbst auch zusätzliche Kosten an, d.h. Anfahrtskosten der Übersetzerin/des Übersetzers, eventuelle Unterkunftskosten und Kosten der Verfügbarkeit der Übersetzerin/des Übersetzers, also die Zeit, die die Übersetzerin/der Übersetzer für die Anfahrt gebraucht hat, sowie die Zeit ihres/seines Aufenthalts außerhalb des Wohn- und Arbeitsortes. Der Stundensatz wird in solchen Fällen individuell vereinbart.

§ 6 Absage von Aufträgen

1. Allgemeine Bedingungen für die Absage von schriftlichen Aufträgen

Der Auftraggeber kann den Auftrag über eine Übersetzung jederzeit absagen. Der Auftrag wird abgesagt, wenn der Auftraggeber das Übersetzungsbüro TECH-TEXT schriftlich über die Absage des Auftrags unterrichtet hat. Wurde die Information über die Absage des Auftrags durch den Auftraggeber außerhalb der Öffnungszeiten des Übersetzungsbüros TECH-TEXT versandt, so gilt sie als um neun Uhr des nächsten Werktages wirksam zugestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Teil der Übersetzung zu bezahlen, der bis zur Absage des Auftrags ausgeführt wurde. Dabei wird der Honorarsatz zugrunde gelegt, der zuvor zwischen TECH-TEXT und dem Auftraggeber vereinbart wurde. Die Übersetzung, die bis zur Absage des Auftrags ausgeführt wurde, kann dem Auftraggeber auf seinen Wunsch übermittelt werden.

2. Allgemeine Bedingungen für die Absage von mündlichen Aufträgen

Beträgt die geplante Zeit des Dolmetschens einen Tag, so kann der Auftraggeber den Auftrag spätestens drei Werktage vor dem Tag, der als Tag der Ausführung der Übersetzungsleistung ereinbart wurde, absagen, ohne dabei Kosten oder Konsequenzen zu tragen. Wird der Auftrag vom Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt abgesagt, trägt er die Kosten der Bereitschaft der Übersetzerin/des Übersetzers bis zur Ausführung des Auftrags. Sie betragen 50% des Auftragswertes, der zuvor zwischen TECH-TEXT und dem Auftraggeber vereinbart wurde. Zudem übernimmt er auch eventuelle zusätzliche Kosten, wenn die in Auftrag gegebene Übersetzung außerhalb von Warschau stattfinden sollte und die Übersetzerin/der Übersetzer Aufwendungen für die Unterkunft, die Anfahrt etc. getragen hat.
Beträgt die geplante Zeit des Dolmetschens zwischen zwei und sieben Tagen, kann der Auftraggeber den Auftrag spätestens fünf Werktage vor dem Tag, der als Tag des Beginns der Übersetzungsleistung vereinbart wurde, absagen, ohne dabei Kosten oder Konsequenzen zu tragen. Wird der Auftrag vom Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt abgesagt, trägt er die Kosten der Bereitschaft der Übersetzerin/des Übersetzers bis zur Ausführung des Auftrags. Sie betragen 40% des Auftragswertes, der zuvor zwischen TECH-TEXT und dem Auftraggeber vereinbart wurde. Zudem übernimmt er auch eventuelle zusätzliche Kosten, wenn die in Auftrag gegebene Übersetzung außerhalb von Warschau stattfinden sollte und die Übersetzerin/der Übersetzer Aufwendungen für die Unterkunft, die Anfahrt etc. getragen hat.
Beträgt die geplante Zeit des mündlichen Dolmetschens mehr als sieben Tage, kann der Auftraggeber den Auftrag spätestens sieben Werktage vor dem Tag, der als Tag des Beginns der Übersetzungsleistung vereinbart wurde, absagen, ohne dabei keinerlei Kosten oder Konsequenzen zu tragen. Wird der Auftrag vom Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt abgesagt, trägt er die Kosten der Bereitschaft der Übersetzerin/des Übersetzers bis zur Ausführung des Auftrags. Sie betragen 30% des Auftragswertes, der zuvor zwischen TECH-TEXT und dem Auftraggeber vereinbart wurde. Zudem übernimmt er auch eventuelle zusätzliche Kosten, wenn die in Auftrag gegebene Übersetzung außerhalb von Warschau stattfinden sollte und die Übersetzerin/der Übersetzer Aufwendungen für die Unterkunft, die Anfahrt etc. getragen hat.

§ 7 Vertraulichkeit

1. Das Übersetzungsbüro TECH-TEXT verpflichtet sich, sämtliche Informationen, die es im Zusammenhang mit der Übersetzung erlangt hat, insbesondere den Inhalt der übersetzten Texte, geheim zu halten. TECH-TEXT versichert, dass sämtliche ÜbersetzerInnen, die mit dem Übersetzungsbüro TECH-TEXT zusammenarbeiten und Leistungen für TECH-TEXT erbringen, wie auch die Mitarbeiter von TECH-TEXT eine Verpflichtung über die Geheimhaltung unterschrieben haben und über die Folgen unterrichtet wurden, die sich aus der Verletzung dieser Verschwiegenheitsverpflichtung ergeben.
Das Übersetzungsbüro TECH-TEXT legt den größten Wert darauf, dass die Materialien, die zur Einsicht zum Zwecke der Aufstellung eines Kostenvoranschlags übergeben wurden, wie auch Materialien, die zum Zwecke der Übersetzung übergeben wurden, wie auch Hilfsmaterialien mit erforderlicher Sorgfalt verwahrt werden, damit keine unbefugten Personen Zugang dazu haben. Sie werden auch ohne das Wissen und das Einverständnis des Auftraggebers keinen Dritten zugänglich gemacht.

§ 8 Haftung

1. Die materielle Haftung für sämtliche eventuelle Schäden im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Ausführung der Übersetzung durch das Übersetzungsbüro TECH-TEXT beschränkt sich auf die Höhe der Vergütung Netto (ohne Ust.), die mit dem Auftraggeber für die Ausführung dieser Übersetzung vereinbart wurde.

2. Das Übersetzungsbüro TECH-TEXT haftet nicht für Verspätungen und Mängel, die sich aus den durch das Übersetzungsbüro TECH-TEXT nicht zu vertretenden Gründen ergeben, wie höhere Gewalt, Computerstörungen, Internet- und Telefonverbindungsstörungen sowie Stromausfälle.

3. Das Übersetzungsbüro TECH-TEXT haftet nicht für sachliche Fehler in der Übersetzung, die Folge von Fehlern sind, die im Originaltext auftreten.

§ 9 Reklamationen

1. Die Verwendung der Übersetzung, die durch das Übersetzungsbüro TECH-TEXT angefertigt wurde, in irgendeiner Form vor Begleichung der Forderung für die Ausführung dieser Übersetzung, darunter die Übergabe und Zugänglichmachen der Übersetzung an Dritte, gilt als vorbehaltslose Annahme der Übersetzung.

2. Die Reklamation der Übersetzung ist schriftlich vorzubringen und entsprechend zu begründen.

3. Wird die Reklamation als begründet anerkannt, wird das Übersetzungsbüro TEXT-TEXT in Absprache mit dem Auftraggeber die Übersetzung unentgeltlich überprüfen und/oder dem Auftraggeber einen Preisnachlass gewähren. Der Preisnachlass wird individuell für jede Reklamation vereinbart.

4. Reklamationen von Übersetzungen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden im Schnell- oder Expressverfahren ausgeführt wurden, werden nicht berücksichtigt.

§ 10 Zahlungen

1. Die Bezahlung für die angefertigte Übersetzung erfolgt anhand einer durch das Übersetzungsbüro TECHT-TEXT erstellten Rechnung. Der Auftraggeber bezahlt die Forderung in Bargeld am Sitz des Übersetzungsbüros TECH-TEXT oder per Überweisung auf die in der Rechnung ausgewiesene Kontonummer.

2. Bei Auftraggebern, die mit dem Übersetzungsbüro TECH-TEXT einen Vertrag über eine ständige Zusammenarbeit unterzeichnet haben, wird eine Sammelrechnung für Aufträge erstellt, die im Zeitraum von einem Kalendermonat ausgeführt wurden.

3. Die ausgeführte Übersetzung bleibt bis zur Bezahlung der ausgeführten Übersetzung durch den Auftraggeber das Eigentum des Übersetzungsbüros TECH-TEXT. Mit der geleisteten Zahlung erlangt der Auftraggeber vermögensrechtliche Urheberrechte an der Übersetzung.

4. Ist die Zahlungsfrist verstrichen, übersendet das Übersetzungsbüro TECH-TEXT eine Mahnung.

5. Überschreitet die Zahlungsfrist 7 Tage, übersendet das Übersetzungsbüro TECH-TEXT eine Zahlungsaufforderung per Einschreiben.

6. Überschreitet die Zahlungsfrist 14 Tage, übermittelt das Übersetzungsbüro TECH-TEXT die nicht beglichene Forderung an eine Inkassofirma. Der Kunde wird mit den sich dadurch ergebenden zusätzlichen Kosten belastet.

7. Das Übersetzungsbüro TECH-TEXT behält sich das Recht vor, vor Beginn der Übersetzung eine Anzahlung zu erheben.

§ 11 Schlussbestimmungen

1. Das Übersetzungsbüro TECH-TEXT kann die schriftliche Übersetzung oder das Dolmetschen zu anderen Bedingungen als diejenigen, die in diesen Geschäftsbedingungen oder in der Preisliste bestimmt wurden, übernehmen. Die Bedingungen hierzu werden dann in Form eines schriftlichen Vertrages vereinbart, der individuell zwischen dem Übersetzungsbüro TECH-TEXT und dem Auftraggeber geschlossen wird.

2. Auf die in diesen Geschäftsbedingungen nicht geregelten Angelegenheiten finden die Vorschriften des Zivilgesetzbuches und des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Rechte vom 4. Februar 1994 (GBl. Nr. 24, Pos. 83 mit späteren Änderungen) Anwendung.

Zuletzt aktualisiert am: 1.01.2016. Die aktuellen Geschäftsbedingungen sind stets am Sitz des Übersetzungsbüros TECH-TEXT zugänglich.

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